Die Einführung des “Pre-Packs”, ohne gesetzliche Grundlage, die Krise wartet (eben) nicht auf die Regierung.
Einleitung
In Belgien und Frankreich kennt man ihn schon länger, in Großbritannien und den Vereinigten Staaten arbeitet er schon seit Jahren: der stille Verwalter. Seine Aufgabe ist es, das zu verhandeln und um zu setzen, was Juristen einen Pre-Pack nennen. Der stille Verwalter (der auch der zukünftige Insolvenzverwalter ist) arbeitet vor der Insolvenz im Geheimen an einem Neuanfang des Unternehmens. Weil das Unternehmen schon früh mit seinen Geldgebern (Investoren und Banken) und Übernahmekandidaten Gespräche führt, kann es nach der Insolvenz schnell durchstarten. Manchmal sogar noch am selben Tag. Der Vorteil ist deutlich. Ein Unternehmen hat als going concern viel größeren Wert, als wenn es schlicht und einfach Insolvenz anmeldet, ohne sich dabei über die Zukunft Gedanken zu machen.
Die stille Revolution
Der stille Verwalter (und die Pre-Pack Vorgehensweise) ist eine der größten, wenn nicht die größte, Erneuerungen des Insolvenzrechts in den letzten Jahrzehnten. Dabei fällt natürlich auf, dass dieser Erneuerung eine gesetzliche Basis fehlt. Die Praxisreagierte ohne eine Gesetzgebungsinitiative aus Den Haag abzuwarten. Und die gerichtlichen Instanzen zum größten Teil genauso.
Wie ist es entstanden?
Die Geburt der stillen Verwaltung fand am 11. April 2012 bei einer Veranstaltung in Amsterdam statt. Während dieser Veranstaltung von zweihundert Anwälten, Insolvenzverwaltern, Insolvenzrichtern und Finanzspezialisten haben verschiedene Sprecher den Pre-Pack empfohlen. Das Gericht Oost-Brabant folgte: von den bisher zwölf Pre-Packs, waren sieben im Kreis Oost-Brabant. Mittlerweile experimentieren fast alle Gerichte mit dem Pre-Pack. Nur die Gerichte Limburg und Mitte-Niederlande machen nicht mit, angeblich Mangels eines gesetzlichen Grundes.
Zwei Erfolgsgeschichten
Die am meisten ins Auge springenden Pre-Packs dürften wohl die der Schuhkette Schoenenreus (Schuh Riese) und die von Prime Champ, dem größten Pilzzüchter in den Niederlanden, sein. Schoenenreus, mit zweihundert Niederlassungen und 1.500 Angestellten, hat mit dem Pre-Pack die klassische Insolvenz vermeiden können. Die Mehrheit der Geschäfte wurde nicht geschlossen, und die Kette wurde innerhalb von wenigen Tagen übernommen, wobei die meisten Geschäfte und etwa tausend Stellen erhalten werden konnten. Eine ähnlich erfolgreiche Geschichte war Prime Champ: nur wenige Tage nachdem das Unternehmen Insolvenz angemeldet hatte, hat Monaghan, ein Irisches Unternehmen aus Irland, Prime Champ übernommen. Der Betrieb wurde nicht unterbrochen, was in der Nahrungsbranche von großer Bedeutung ist, und 750 der 900 Mitarbeiter konnten ihre Stellen behalten.
Befürworter und Kritiker
Bedeutet dies denn nun Halleluja? Die Befürworter behaupten das. Sie weisen auf das Interesse des Unternehmens an Kontinuität und den Erhalt von Arbeitsplätzen hin. Damit wird aber der Grundsatz des niederländischen Insolvenzrechts – der Gläubigerschutz – verlassen. Es wird auf den gesellschaftlichen Belang hingewiesen, um eine Rechtsfigur ohne gesetzlicher Grundlage zu rechtfertigen.
Kritiker nennen den Pre-Pack eine Wettbewerbsfälschung, die nur den Belangen des Unternehmens und ihrer Gesellschafter dient. Ein derartiger Neuanfang diene nur dazu, um sich von den teuersten Arbeitnehmern zu verabschieden; das Unternehmen komme dadurch viel stärker aus dem Pre-Pack heraus.
Schauen wir uns nochmals den Fall Schoenenreus an: das Unternehmen ging mit demselben Mehrheitsgesellschafter weiter, indem es sich von einem Drittel der Arbeitnehmer verabschiedete. Die Gewerkschaften hatten ihre Bemerkungen dazu: Geschäfte, die in der Insolvenz geschlossen waren wurden mit jüngeren und deshalb billigeren Angestellten wieder eröffnet, ehemalige Angestellten wurden nicht wieder eingestellt, angeblich weil sie nicht die Anforderungen erfüllten.
Ein anderer Kritikpunkt betrifft die Heimlichkeit, unter der der stille Verwalter arbeitet. Eben weil die Verwaltung nicht öffentlich ist, kann und darf er nur mit der Geschäftsführung des Unternehmens und mit von ihr angewiesenen Dritten reden. Das heißt aber auch, dass es keine gründliche Marktuntersuchung geben kann. Deswegen wird nicht mit allen Interessenten gesprochen und daher möglicherweise auch nicht der höchste Preis für das Unternehmen bezahlt. Das führt dann dazu, dass die Interessen der Gläubiger möglicherweise nicht optimal bedient werden.
Der Ball liegt in Den Haag
Was man auch davon hält, jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Den Gedanken eines stillen Verwalters gibt es schon länger in Den Haag. Der Ausschuss Insolvenzrecht des Niederländischen Insolvenzverwaltervereins hat schon 2007, im Auftrag des Justizministeriums, einen Vorentwurf eines neuen Insolvenzgesetzes veröffentlicht, in dem der stille Verwalter einen Platz bekommen hat. Zweck dieses Vorentwurfs war eine allesumfassende Revision des Insolvenzgesetzes aus dem Jahre 1896. Der Justizminister hat den Vorentwurf jedoch abgewiesen, angeblich weil das ganze Projekt (seines Erachtens) zu umfangreich und strittig gewesen wäre.
Im November 2012 hat der heutige Justizminister angekündigt, er arbeite an der Revision des Insolvenzrechts. Dafür bereite er sechs Vorschläge zur Änderung des Insolvenzgesetzes vor, wovon sich einer auf den stillen Verwalter bezieht. Dieser Vorschlag soll noch dieses Jahr veröffentlicht werden, damit Praxis und Wissenschaft sich darüber äußern können. So wird es wohl früher oder später die jetzt noch fehlende gesetzliche Grundlage geben und außerdem das Bedürfnis der Praxis erfüllt.