Einschneidende Änderungen im Kündigungsrecht und bei flexiblen Arbeitsmodellen
Am 10. Juni 2014 hat das niederländische Parlament das Gesetz Arbeit und Sicherheit (niederländisch: Wet werk en zekerheid (WWZ)) angenommen. Das niederländische Arbeitsrecht wird durch diese Gesetzesänderung eingreifend verändert. So wird das Kündigungsrecht gründlich reformiert und es werden Maßnahmen eingeführt, die die Rechtsposition von flexiblen Mitarbeitern verstärken sollen.
Neues Kündigungsrecht
Das neue Kündigungsrecht tritt zum 1. Juli 2015 in Kraft. Die Auswirkungen sollten bereits jetzt beachtet werden. Durch die Einführung einer gesetzlichen Übergangszahlung (niederländisch: transitievergoeding) dürften Abfindungen im Allgemeinen geringer ausfallen, weshalb es interessant sein kann, um mit Kündigungen zu warten. In anderen Fällen kann es aufgrund der Änderung des Kündigungsrechts dahingegen sinnvoll sein, um noch vor dem 1. Juli 2015 ein Kündigungsverfahren zu beginnen.
Flexible Arbeitsmodelle
Die meisten Maßnahmen zur flexiblen Arbeit treten zum 1. Januar 2015 in Kraft. Die wichtigsten Aspekte, die beim Schließen, Beenden und Fortsetzen von befristeten Arbeitsverträgen zu beachten sind, sind die Folgenden:
- Ab 1. Januar 2015 kann bei einem befristeten Arbeitsvertrag für sechs Monate oder kürzer keine Probezeit mehr vereinbart werden.
- Für alle befristeten Arbeitsverträge für sechs Monate oder länger wird eine Ankündigungspflicht eingeführt. Es ist wichtig, um dem Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsvertrages rechtzeitig und in der richtigen Form anzukündigen, um zu verhindern, dass eine Entschädigung an den Arbeitnehmer bezahlt werden muss.
- Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist ein Wettbewerbsverbot nur noch bei Vorliegen von schwerwiegenden Unternehmens- oder Beschäftigungsinteressen möglich. Zudem muss das Wettbewerbsverbot eine schriftliche Begründung enthalten.
- Durch die Verschärfung der Vorschriften zur Kettenbefristung hat ein Arbeitnehmer schneller Recht auf einen unbefristeten Vertrag. Auch wenn diese Änderung erst zum 1. Juli 2015 in Kraft tritt, sollte sie bereits jetzt bei Vertragsabschlüssen beachtet werden.
Auf unserer Website erhalten Sie weitere Informationen über die Änderungen bei flexiblen Arbeitsmodellen.
Bei Fragen können Sie mit Herrn Itse Gerrits Kontakt aufnehmen.